Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Fair. Transparent. Verbindlich.
Inhaltsverzeichnis
1. Anbieter, Identität und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der KEWAG & Partner GmbH, Schulhausstrasse 25, CH-3052 Zollikofen, Schweiz (nachfolgend “KEWAG”, “wir” oder “Anbieterin”) und ihren Kunden im Zusammenhang mit SocialCheck.
- SocialCheck ist ein Angebot der KEWAG & Partner GmbH für Website-, Social-Media-, Content-, Freigabe-, Analyse-, Reporting-, Betreuungs- und Marketing-Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen, Vereine, Praxen, lokale Betriebe und weitere Geschäftskunden.
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Testphasen, Abonnemente, Einmalaufträge, Zusatzleistungen, Beratungen, Onboardings, Demo-Anfragen, Plattformnutzungen, Reports, Website-Kurzchecks, Social-MediaLeistungen, Kampagnen, Freigabeprozesse und Supportleistungen von SocialCheck.
- Das Angebot richtet sich primär an Geschäftskunden (B2B). Zwingende Rechte von Konsumentinnen, Konsumenten oder Verbrauchern bleiben unberührt, sofern im Einzelfall zwingendes Recht Anwendung findet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KEWAG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Rangfolge der Vertragsunterlagen und Einbeziehung der AGB
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in erster Linie aus der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung, Paketbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Rechnung, dem Checkout, Dashboard oder einem separat abgeschlossenen Vertrag.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individuell unterzeichnete Vereinbarung, 2. Offerte oder Auftragsbestätigung, 3. Paket-, Checkout- oder Leistungsbeschreibung, 4. diese AGB, 5. allgemeine Website-, Werbeoder Informationsangaben.
- Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit hat, sie einzusehen, zu speichern oder auszudrucken.
- Bei Online-Buchungen oder digitalen Formularen soll die Akzeptanz über eine nicht vorangekreuzte Checkbox erfolgen. Eine beispielhafte Formulierung lautet: “Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.”
- Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Als elektronische Bestätigung genügt insbesondere E-Mail, signiertes PDF, Ticket-/Dashboard-Bestätigung oder ein nachweisbarer digitaler Freigabeprozess.
3. Vertragsschluss, Testphase und Onboarding
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, ein Paket bucht, eine Bestellung auslöst, eine Rechnung bezahlt, eine schriftliche oder elektronische Bestätigung erteilt oder KEWAG nach klarer Beauftragung mit der Leistungserbringung beginnt.
- Unverbindliche Erstgespräche, Demo-Präsentationen, Analysen, Vorab-Einschätzungen oder Website-Kurzchecks begründen noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung, sofern keine verbindliche Beauftragung erfolgt.
- Eine kostenlose oder vergünstigte Testphase ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich angeboten und bestätigt wurde. Umfang, Dauer, Funktionen, Betreuung, Kündigung und Übergang in ein kostenpflichtiges Angebot richten sich nach der jeweiligen Testphasenbeschreibung.
- Im Onboarding stellt der Kunde alle erforderlichen Angaben, Zugänge, Logos, Markenunterlagen, Ansprechpartner, Inhalte, Plattformdaten, Brancheninformationen und Freigaben rechtzeitig und in nutzbarer Qualität bereit.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, unvollständiger Angaben, fehlender Zugänge oder verspäteter Freigaben gehen nicht zu Lasten von KEWAG. Termine und Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
4. Leistungsumfang von SocialCheck
- SocialCheck kann je nach Paket insbesondere folgende Leistungen umfassen: Website-Kurzcheck, Social-Media-Analyse, Redaktionsplanung, Social-Kalender, Beitragsideen, Captions, Visual-Briefings, Content-Vorbereitung, Ampel-Freigabe, Monatsreport, Handlungsempfehlungen, Support, Kampagnenvorbereitung und Betreuung.
- Welche Kanäle, Formate, Frequenzen, Sprachen, Korrekturrunden, Reportings, Supportzeiten, Veröffentlichungen und Zusatzleistungen enthalten sind, bestimmt sich ausschließlich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu zählen insbesondere 24/7-Bereitschaft, Krisenkommunikation, Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Prüfung, vollständiges Datenschutz-Audit, vollständige IT-Sicherheitsprüfung, Barrierefreiheitszertifizierung, Garantie von Rankings, Leads, Umsatz oder Reichweite.
- Optionale Leistungen wie Landingpages, Funnels, Automationen, Newsletter, Werbekampagnen, Website-Anpassungen, zusätzliche Designvarianten, Mehrsprachigkeit, zusätzliche Kanäle oder individuelle Sonderarbeiten werden nur erbracht, wenn sie zusätzlich beauftragt und vergütet werden.
- KEWAG ist berechtigt, Leistungen methodisch, technisch und organisatorisch weiterzuentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte Kernnutzen gewahrt bleibt.
5. Kundenangaben, Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Freigabefähigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalte, Bilder, Logos, Preise, Angebote, Versprechen, Marken, Pflichtangaben und Zugänge verantwortlich.
- Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte und Datenschutzgrundlagen verfügt.
- Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Widersprüchliche Rückmeldungen mehrerer Personen dürfen von KEWAG zurückgewiesen oder bis zur Klärung pausiert werden.
- Branchenspezifische rechtliche Vorgaben, insbesondere zu Heilversprechen, Finanzdienstleistungen, Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Gewinnspielen, Influencer-Marketing, Preiswerbung, Bewertungen, medizinischen Aussagen, Vorher-Nachher-Darstellungen oder personenbezogenen Daten, bleiben in der Verantwortung des Kunden, sofern keine separate externe Rechtsprüfung beauftragt wurde.
- Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung, darf KEWAG Leistungen pausieren, Fristen verlängern, bereits begonnene Arbeiten abrechnen und laufende Abonnements fortführen, soweit dies vereinbart und zumutbar ist.
6. Ampel-Freigabe, Kundenprüfung und Veröffentlichungen
- SocialCheck kann eine Ampel-Logik verwenden: Rot bedeutet Bearbeitung, Risiko oder nicht bereit. Orange bedeutet Prüfung durch den Kunden. Grün bedeutet verbindliche Freigabe für die vereinbarte Verwendung oder Veröffentlichung.
- Mit einer grünen Freigabe bestätigt der Kunde, dass Inhalt, Aussage, Bild, Grafik, Preis, Angebot, Datum, Zielseite, Pflichtangabe, Personenbezug, Rechte und rechtlicher Kontext geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben sind.
- Freigaben können per E-Mail, Dashboard, Projekttool, Messenger, Formular, Kalender, Freigabelink oder sonstiger nachweisbarer digitaler Bestätigung erfolgen, sofern keine strengere Form vereinbart wurde.
- Ohne Freigabe veröffentlicht KEWAG Inhalte nur, wenn dies ausdrücklich als Routine, Rahmenfreigabe oder automatisierter Veröffentlichungsprozess vereinbart wurde.
- Bleibt eine erforderliche Kundenfreigabe aus, darf KEWAG geplante Veröffentlichungen verschieben, pausieren oder nach einer vereinbarten Routine behandeln. Daraus entsteht kein Anspruch auf Ersatz für entgangene Reichweite, Kampagneneffekte oder Termine.
7. Entwürfe, Korrekturrunden und Abnahme
-
Entwürfe, Designs, Texte, Captions, Redaktionspläne, Hashtags, Visuals, Stories, Reels-Konzepte, Kampagnenideen und Reports sind Arbeitsergebnisse zur Prüfung durch den Kunden.
- Korrekturrunden beziehen sich auf den ursprünglich vereinbarten Auftrag und die ursprüngliche Zielrichtung. Neue Briefings, Richtungswechsel, zusätzliche Formate, neue Sprachen, zusätzliche Plattformen, zusätzliche Varianten oder nachträgliche Strategieänderungen gelten als Zusatzleistungen.
- Der Kunde prüft bereitgestellte Arbeitsergebnisse zeitnah und meldet nachvollziehbare Mängel oder Änderungswünsche schriftlich. Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen keine Rückmeldung, gelten die Arbeitsergebnisse im B2B-Verhältnis als genehmigt, soweit dem Kunden dies zumutbar ist und keine offensichtlich wesentlichen Mängel vorliegen.
- Bei berechtigten Mängeln erhält KEWAG die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Geringfügige Abweichungen, subjektive Geschmacksfragen oder spätere Strategiewechsel begründen keine Mängelrechte.
- Bereits freigegebene oder veröffentlichte Inhalte können nachträglich angepasst werden, soweit dies technisch möglich und beauftragt ist; bereits entstandene Drittanbieter-, Medien- oder Arbeitskosten bleiben geschuldet.
8. Drittplattformen, Social-Media-Kanäle und Plattformrisiken
- SocialCheck kann Inhalte für Drittplattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, Pinterest, Google Business Profile, YouTube oder andere Plattformen vorbereiten, planen, analysieren oder veröffentlichen.
- Drittplattformen werden nicht von KEWAG betrieben. Sie unterliegen eigenen Nutzungsbedingungen, Community-Regeln, Algorithmen, Sperrmechanismen, Werberichtlinien, Schnittstellen, APIs, technischen Vorgaben und Datenschutzbedingungen.
- KEWAG garantiert nicht, dass Plattformen Inhalte annehmen, ausspielen, nicht einschränken, nicht löschen, nicht sperren oder bestimmte Reichweiten, Leads, Klicks, Umsätze, Rankings, Bewertungen oder Followerzahlen erzielen.
- Ändern Drittplattformen Funktionen, Preise, Regeln, Algorithmen, Schnittstellen oder Zugänge, darf KEWAG den Leistungsumfang technisch und organisatorisch anpassen, pausieren oder neu strukturieren. Ein Anspruch auf ein unverändertes Ergebnis besteht nicht.
- Der Kunde verpflichtet sich, Plattformrichtlinien einzuhalten und keine Inhalte bereitzustellen, die rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, spamartig, betrügerisch, manipulierend oder fremde Rechte verletzend sind.
9. KI, Automationen, Vorlagen und interne Arbeitsmethoden
- KEWAG kann KI-gestützte Werkzeuge, Automationen, Vorlagen, Planungssysteme, Analysewerkzeuge, Textassistenten, Designsysteme, Kalender-, CRM- oder Reporting-Tools einsetzen, soweit dies für eine effiziente und professionelle Leistungserbringung angemessen ist.
- KI-gestützte Ergebnisse sind Entwürfe und ersetzen keine abschließende menschliche Prüfung. Der Kunde prüft freigegebene Inhalte insbesondere auf Sachrichtigkeit, Rechte, Datenschutz, Pflichtangaben, Branchenregeln, Tonalität und Eignung.
- Sensible Daten, Geschäftsgeheimnisse, Gesundheitsdaten, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Passwörter oder vertrauliche Informationen dürfen nur in KI- oder Dritttools eingebracht werden, wenn dies erforderlich, zulässig und vertraglich oder organisatorisch abgesichert ist.
- Interne Prompts, Frameworks, Automationslogiken, Produktionsprozesse, Arbeitsmethoden, Templates, Strategien, Rohdaten, Zwischenstände und Know-how von KEWAG werden nicht offengelegt oder übertragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- KEWAG darf standardisierte Vorlagen, Frameworks und Systeme mehrfach verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Kundeninformationen offengelegt werden.
10. Werbung, Kampagnen, Budgets und bezahlte Anzeigen
- Werbebudgets, Media-Spend, Plattformgebühren, externe Lizenzkosten, Zahlungsanbietergebühren und Drittanbietergebühren sind nicht in Betreuungspauschalen enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.
- Der Kunde entscheidet über Ziel, Budget, Laufzeit, Zielgruppe, geografische Ausrichtung, Angebot, Landingpage und finale Freigabe bezahlter Kampagnen. KEWAG kann Empfehlungen geben, schuldet jedoch keinen bestimmten Kampagnenerfolg.
- Plattformen können Anzeigen ablehnen, pausieren, einschränken, verteuern oder Konten prüfen. Solche Maßnahmen liegen außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von KEWAG.
- Nicht verbrauchte Werbebudgets werden nach den Regeln der Plattform, des Zahlungsanbieters oder der individuellen Vereinbarung behandelt. Bereits angefallene Setup-, Verwaltungs-, Beratungs- und Analyseleistungen bleiben geschuldet.
- Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass beworbene Leistungen, Preise, Rabatte, Aussagen, Zielseiten, Bildmaterialien, Tracking-Hinweise und Pflichtangaben rechtmäßig sind.
11. Website-Kurzcheck, Reports, Scores und Empfehlungen
- Website-Kurzchecks, SocialCheck-Analysen, Monatsreports, Ampelbewertungen, Scores und Handlungsempfehlungen dienen der Orientierung, Priorisierung und Verbesserung von Website, Social Media, Sichtbarkeit, Kommunikation und internen Abläufen.
- Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Prüfung, technische Sicherheitszertifizierung, vollständige Datenschutzprüfung, vollständige Barrierefreiheitsprüfung, behördliche Prüfung oder Erfolgsgarantie dar.
- Empfehlungen beruhen auf den im Prüfzeitpunkt sichtbaren Informationen, verfügbaren Daten, Erfahrungswerten, genutzten Tools und dem aktuellen Stand der jeweiligen Plattformen.
- Der Kunde entscheidet selbst, ob und wie Empfehlungen umgesetzt werden. Eine Nichtumsetzung empfohlener Maßnahmen kann die Wirkung der Leistungen einschränken.
- Reports und Scores können Näherungswerte, Schätzungen, Plattformdaten oder externe Datenquellen enthalten und sind keine verbindlichen wirtschaftlichen Prognosen.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen und Kundenmaterial
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den konkret für ihn erstellten und final freigegebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, grundsätzlich zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Nicht übertragen werden Rechte an Vorlagen, Systemen, Strategien, Frameworks, internen Dokumentationen, Prompts, Automationen, Rohdaten, Entwürfen, nicht ausgewählten Varianten, offenen Design-/Quelldateien, Bibliotheken, Methoden und Know-how von KEWAG.
- Open Files, bearbeitbare Quelldateien, Templates, Automationsworkflows, Prompt-Sammlungen, Strategie-Frameworks oder proprietäre Systeme werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
- Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Logos, Bilder, Videos, Musik, Schriften, Marken, Namen, Texte, Kundenbewertungen, Mitarbeiterbilder und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
- Drittanbieter-Lizenzen, Stockmaterial, Schriftlizenzen, Plugins, Social-Media-Plattformen und Software können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Kunde hat diese einzuhalten, soweit sie für seine Nutzung gelten.
13. Datenschutz, Auftragsbearbeitung und Vertraulichkeit
- Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von SocialCheck und den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Soweit KEWAG im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, zum Beispiel Leads, Kundendaten, Bewerberdaten, Zielgruppenlisten, Newsletterdaten, Social-Media-Zugänge, Reportingdaten, Kampagnendaten oder CRM-Daten, ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung beziehungsweise ein Data Processing Agreement (AVV/DPA) abzuschließen, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der vom Kunden bereitgestellten Personendaten, Einwilligungen, Informationspflichten, Cookie-/Tracking-Hinweise, Newsletterlisten, Kundenlisten und Zielgruppendaten verantwortlich, sofern KEWAG nicht ausdrücklich eine andere Rolle übernimmt.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Strategien, Zugangsdaten, Kundenlisten, interne Unterlagen, nicht veröffentlichte Inhalte und sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich.
- Zugangsdaten sind über sichere Kanäle zu übermitteln, regelmäßig zu prüfen und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern. Passwörter sollen nicht unverschlüsselt per E-Mail versandt werden.
14. Preise, Rechnungen, Zahlungsverzug und Steuern
- Massgebend sind die Preise, Pakete, Setup-Kosten, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Zusatzleistungen, DrittanbieterKosten, Werbebudgets, Mehrwertsteuerhinweise und Zahlungsbedingungen, die im Angebot, Checkout, Paket, Dashboard, Vertrag oder auf der Rechnung genannt sind.
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer oder Abgaben, soweit diese anfallen.
- Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Fehlt eine konkrete Frist, gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug kann KEWAG nach angemessener Mahnung Leistungen pausieren, Veröffentlichungen zurückhalten, Zugänge einschränken, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, Mahnkosten und Verzugszins geltend machen und den Vertrag ausserordentlich beenden.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt schriftlich und nachvollziehbar zu erheben. Unbestrittene Teilbeträge bleiben fristgerecht zahlbar.
15. Abonnement, Laufzeit, Kündigung und Pausierung
- Abonnemente und laufende Betreuungsleistungen beginnen mit dem bestätigten Startdatum oder, falls kein Startdatum genannt ist, mit Annahme des Angebots beziehungsweise mit der ersten Leistungserbringung.
- Mindestlaufzeiten, automatische Verlängerungen, Kündigungsfristen, Pausierungsregeln und Leistungsperioden richten sich nach dem Angebot, Paket, Checkout, der Rechnung oder einer schriftlichen Vereinbarung.
- Fehlt eine ausdrückliche Regelung, kann ein laufendes Monatsabo im B2B-Verhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
- Setup-Leistungen, individuell erstellte Inhalte, bereits begonnene Abrechnungsperioden, Kampagnenvorbereitungen, externe Kosten, Drittanbietergebühren, Werbebudgets und bereits verbrauchte Leistungen werden nicht automatisch zurückerstattet.
- Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, Rechtsverstößen, fehlender Mitwirkung, missbräuchlicher Nutzung, rufschädigenden Inhalten, Plattformverstößen oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
16. Support, Verfügbarkeit und technische Grenzen
- Support erfolgt über die vereinbarten Kanäle, insbesondere E-Mail, Telefon, Formular, Dashboard, Projekttool oder andere Kommunikationswege. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- KEWAG bemüht sich um eine professionelle, zuverlässige und sorgfältige Leistungserbringung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Websites, Plattformen, Dritttools, Social-Media-Schnittstellen, E-Mail-Diensten, KISystemen oder Internetverbindungen wird nicht garantiert.
- Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Plattformänderungen, Drittanbieter-Störungen, API-Änderungen, Sperrungen, technische Fehler oder Cyberereignisse können Leistungen vorübergehend beeinträchtigen.
- KEWAG darf Leistungen vorübergehend einschränken oder pausieren, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts-, Datenschutz-, Reputations-, Plattform- oder Wartungsgründen erforderlich ist.
- Der Kunde ist für eigene Geräte, interne Zugänge, Mitarbeiterberechtigungen, eigene Internetverbindung, interne Freigabeprozesse und eigene Kontosicherheit verantwortlich.
17. Unzulässige Inhalte und Compliance
- Der Kunde darf keine Inhalte bereitstellen, beauftragen oder freigeben, die rechtswidrig, irreführend, unlauter, diskriminierend, beleidigend, persönlichkeitsverletzend, urheberrechtsverletzend, markenrechtsverletzend, datenschutzwidrig, spamartig, betrügerisch, manipulativ oder rufschädigend sind.
- Besondere Vorsicht gilt bei Gesundheits-/Heilversprechen, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen, politischen Inhalten, Gewinnspielen, Bewertungen, Influencer-Marketing, Preiswerbung, Mitarbeiterdaten und personenbezogenen Daten.
- KEWAG darf Inhalte, Kampagnen oder Veröffentlichungen ablehnen, pausieren, entfernen oder zur Prüfung zurückstellen, wenn rechtliche, technische, datenschutzrechtliche, reputationsbezogene oder plattformbezogene Risiken bestehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, KEWAG unverzüglich zu informieren, wenn Inhalte fehlerhaft, veraltet, rechtswidrig, strittig, vertraulich oder aus sonstigen Gründen nicht mehr verwendet werden dürfen.
- Bei behördlichen Anfragen, Abmahnungen, Plattformmeldungen, Beschwerden, Datenschutzanfragen oder Rechtsstreitigkeiten wirkt der Kunde angemessen mit und stellt erforderliche Informationen zeitnah bereit.
18. Zugangsdaten, Konten und administrative Rechte
- Der Kunde bleibt Inhaber seiner Social-Media-Konten, Websites, Domains, Werbekonten, CRM-Systeme, Newsletterlisten, Tracking-Konten und sonstigen Kundenkonten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Administrative Zugriffe sollen nach dem Prinzip der geringsten Berechtigung vergeben und nach Vertragsende überprüft, eingeschränkt oder entfernt werden.
- Der Kunde ist für die sichere Verwahrung eigener Zugangsdaten, Zwei-Faktor-Authentifizierung, interne Rollenverteilung und Aktualität seiner Kontaktdaten verantwortlich.
- Bei Verdacht auf Missbrauch, kompromittierte Konten, Phishing, Malware, unberechtigte Zugriffe oder Datenverlust informieren sich die Parteien unverzüglich und treffen angemessene Schutzmaßnahmen.
- KEWAG haftet nicht für Schäden, die durch unsichere Kundenzugänge, fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung, Weitergabe von Passwörtern, veraltete Kundensysteme oder Eingriffe Dritter entstehen, soweit KEWAG diese nicht zu vertreten hat.
19. Unterauftragnehmer, Partner, Tools und Drittanbieter
- KEWAG darf geeignete Mitarbeitende, Freelancer, Partner, technische Dienstleister, Hostinganbieter, Softwareanbieter, KI-Dienste, Analysewerkzeuge, Zahlungsanbieter, Kommunikationsdienste und sonstige Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dies zur professionellen Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
- Soweit dabei Personendaten bearbeitet werden, trifft KEWAG angemessene vertragliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach den anwendbaren Datenschutzvorgaben.
- Drittanbieter können ihre Leistungen, Preise, Funktionen, Datenschutzbedingungen, Serverstandorte, Schnittstellen und Verfügbarkeit ändern. KEWAG schuldet nicht die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit externer Tools.
- Ist ein Drittanbieter für eine vereinbarte Leistung nicht mehr verfügbar oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar, darf KEWAG eine gleichwertige oder angemessene Alternative vorschlagen oder den betroffenen Leistungsteil anpassen.
-
Externe Kosten, Lizenzen, Plugin-Gebühren, Hostingkosten, Toolgebühren, Werbebudgets und Gebühren von Zahlungs- oder Plattformanbietern trägt der Kunde, sofern sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten sind.
20. Referenzen, Kundenlogos und Fallstudien
-
KEWAG darf den Kunden nach Beginn oder Abschluss der Zusammenarbeit als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
-
Logos, Screenshots, Vorher-Nachher-Beispiele, Kampagnenresultate, Fallstudien, Kundenstimmen, Fotos oder konkrete Leistungszahlen werden nur genutzt, wenn die erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Datenschutzvoraussetzungen vorliegen.
-
Bei White-Label-Leistungen, vertraulichen Projekten, nicht öffentlichen Launches oder besonders sensiblen Branchen erfolgt eine Referenznennung nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
-
Der Kunde kann einer zukünftigen Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen; bereits rechtmäßig erstellte interne Dokumentationen bleiben davon unberührt.
-
KEWAG darf allgemeine, anonymisierte Erfahrungen und Erkenntnisse aus Projekten zur Verbesserung eigener Leistungen nutzen, solange keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
21. Kein Erfolgsversprechen und keine Rechtsberatung
- SocialCheck ist eine Marketing-, Kommunikations-, Analyse-, Content-, Freigabe-, Reporting- und Betreuungsleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- KEWAG garantiert insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl Leads, Anzahl Follower, Umsatzsteigerung, Suchmaschinenplatzierung, Conversion Rate, Bewertung, Plattformakzeptanz, Werbekostenhöhe, Kundenanfrage oder Kampagnenwirkung.
- Rechtliche Hinweise, Datenschutz-Hinweise, Impressums-Hinweise, Cookie-Hinweise, Branchenhinweise oder Compliance-Einschätzungen erfolgen nur als praktische Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Datenschutzberater, Steuerberater, Revisor oder eine zuständige Behörde.
- Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Angebote, Preise, Pflichtangaben, Brancheninformationen, Produktversprechen, Veröffentlichungen und Kampagnen rechtlich zulässig sind.
- Wünscht der Kunde eine rechtliche Prüfung, muss diese ausdrücklich separat durch geeignete Fachpersonen beauftragt werden.
22. Haftung, Haftungsbegrenzung und Freistellung
- KEWAG haftet unbeschränkt für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für zwingende gesetzliche Haftung, soweit diese nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet KEWAG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatzverluste, Datenverluste, Reputationsschäden, Plattform-Sperren, Algorithmusänderungen, Drittanbieter-Ausfälle, Rankingverluste, Lead-Ausfälle, Kommunikationsausfälle und Ansprüche aufgrund von Kundeninhalten oder Kundenfreigaben.
- Der Kunde stellt KEWAG von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Kundeninhalten, Kundenfreigaben, fehlenden Nutzungsrechten, Datenschutzverstößen durch Kundendaten, Branchenverstößen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Plattformverstößen, irreführender Werbung oder rechtswidrigen Kundenvorgaben beruhen.
- Bei DACH-Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur, soweit zwingendes Verbraucherrecht dies zulässt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
23. Höhere Gewalt, Sicherheitsvorfälle und Notfallmassnahmen
- KEWAG haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturereignisse, Energieausfälle, Internetstörungen, Cyberangriffe, Drittanbieter-Ausfälle, Plattformstörungen, Streiks, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse verursacht werden und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von KEWAG liegen.
- Bei Sicherheitsvorfällen, verdächtigen Aktivitäten, kompromittierten Konten, Malware, Phishing, Datenverlust, Plattformrisiken oder rechtlichen Risiken dürfen Leistungen pausiert, Zugänge gesperrt, Passwörter zurückgesetzt, Veröffentlichungen gestoppt und notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Die Parteien informieren sich gegenseitig angemessen, soweit dies rechtlich, technisch und organisatorisch möglich ist.
- Notfallmaßnahmen stellen keine Anerkennung einer Haftung dar und dienen primär der Schadensbegrenzung, Sicherheit und rechtlichen Risikominimierung.
-
Kosten für zusätzliche Notfall-, Wiederherstellungs-, Sicherheits- oder Analyseleistungen können gesondert berechnet werden, sofern KEWAG den Vorfall nicht zu vertreten hat.
24. DACH-Verbraucher-Fallback und zwingende Rechte
- SocialCheck ist primär für Geschäftskunden konzipiert. Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einer Konsumentin, einem Konsumenten oder einem Verbraucher zustande kommen, gelten zwingende Verbraucherrechte zusätzlich und gehen entgegenstehenden Regelungen vor.
- Für Deutschland können insbesondere die Regeln zu Fernabsatzverträgen, Widerrufsrechten, Informationspflichten und AGB-Kontrolle anwendbar sein. Für Österreich können insbesondere KSchG und FAGG anwendbar sein. Für die Schweiz bleiben zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts vorbehalten.
- Bei digitalen Dienstleistungen, sofortiger Leistungserbringung, individuell erstellten Inhalten oder personalisierten Leistungen können Widerrufsrechte je nach Rechtsordnung, Belehrung und ausdrücklicher Zustimmung eingeschränkt sein oder erlöschen. Dies muss im Checkout oder in der Bestellung gesondert und transparent abgebildet werden.
- AGB-Bestimmungen, die gegenüber Verbrauchern unzulässig wären, gelten gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Im B2B-Verhältnis bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar.
-
Der Kunde bestätigt bei B2B-Buchung, dass er die Leistungen überwiegend für seine geschäftliche, selbständige, berufliche, vereinsbezogene oder organisatorische Tätigkeit bezieht.
25. Änderungen von Leistungen, Preisen und AGB
- KEWAG kann Leistungen, Prozesse, Plattformen, Tools und AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere rechtliche Änderungen, technische Entwicklungen, neue Plattformanforderungen, Sicherheitsgründe, neue Leistungen oder geänderte Geschäftsprozesse.
- Wesentliche Änderungen laufender Verträge werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb angemessener Frist oder nutzt er die Leistungen weiter, kann die Änderung als akzeptiert gelten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Preise für laufende Leistungen können mit angemessener Vorankündigung angepasst werden. Bereits bezahlte Abrechnungsperioden bleiben davon unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
- Ist eine Änderung für den Kunden nicht zumutbar, kann er den betroffenen Vertragsteil nach Maßgabe der Mitteilung auf den Änderungszeitpunkt kündigen.
- Rein redaktionelle, klarstellende oder rechtlich notwendige Änderungen können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden, soweit dadurch keine wesentliche Schlechterstellung des Kunden erfolgt.
26. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Übertragung
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
- Zurückbehaltungsrechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und verhältnismäßig sind.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KEWAG auf Dritte übertragen.
- KEWAG darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Erwerber eines Geschäftsbereichs übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
- Forderungen von KEWAG dürfen zu Inkasso-, Factoring- oder Buchhaltungszwecken an geeignete Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
27. Kommunikation, Nachweise und elektronische Form
- Rechtserhebliche Erklärungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen, sofern keine strengere gesetzliche oder vertragliche Form vorgeschrieben ist.
- E-Mail, PDF, Dashboard-Nachricht, Ticket, Formularbestätigung, elektronischer Freigabelink oder andere nachweisbare digitale Kommunikation genügen im Geschäftsverkehr, soweit die Erklärung nachvollziehbar zugeordnet werden kann.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und sicherzustellen, dass Mitteilungen von KEWAG empfangen werden können.
- Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder Kontaktstelle gesendet wurden und KEWAG keinen offensichtlichen Zustellfehler erhält.
- Für Beweiszwecke dürfen Bestell-, Freigabe-, Kommunikations-, Support-, Änderungs- und Veröffentlichungsprozesse dokumentiert werden.
28. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Regelung
- Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Kaufrechtsregeln, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
-
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit KEWAG sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am Sitz von KEWAG zuständig.
-
Zwingende Gerichtsstände und zwingende Verbraucherrechte bleiben vorbehalten.
-
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Parteien ersetzen die betroffene Regelung durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
29. Schlussbestimmungen
- Diese AGB ersetzen frühere AGB-Versionen für zukünftige Verträge, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
- Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen der Verständlichkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Individuelle Vereinbarungen, zwingendes Recht und nachweisbare schriftliche Spezialabreden gehen diesen AGB vor.
- Der Kunde sollte diese AGB vor Vertragsschluss speichern oder ausdrucken.
- Stand: 17. Juni 2026

Fragen zu unseren AGB?

Bereit, Ihre Social Media auf das nächste Level zu bringen?
- Keine Kreditkarte erforderlich
- 14 Tage alle Funktionen testen
- Persönlicher Onboarding-Support